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Informationen

Abschlussprüfung

Abschlussprüfung vorziehen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung verkürzt werden

Wenn Ihre Leistungen gut genug sind, können sie bei Ihrer Kammer beantragen, dass Ihre Abschlussprüfung vorgezogen wird.
Dabei müssen im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
 

  • Antragsfristen müssen eingehalten werden. Sie sind von der jeweiligen Kammer und dem Ausbildungsberuf abhängig. Diese Termine sind dem entsprechenden Antragsformular (siehe unten) zu entnehmen oder bei der Kammer zu erfragen.

 

  • Anträge laufen immer zuerst über den Ausbildungsbetrieb, dann über die Berufsschule und letztlich entscheidet die Kammer über die Zulassung zur vorgezogenen Abschlussprüfung.

 

  • Überdurchschnittliche Leistungen müssen nachgewiesen werden (mindestens im Durchschnitt Note 2 in den wesentlichen Fächern in Betrieb und Berufsschule).

 

  • Alle beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und entsprechende Berufserfahrung wurden erworben.



Dabei unterscheiden sich die Anträge bei IHK und Handwerkskammer im Detail:

Handwerkskammer Rhein-Main

Webseite: hwk-rhein-main.de >

Merkblatt zum Antrag auf vorzeitige Zulassung >

Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung >

Weitere Informationen zu Prüfunen >
 

Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

Webseite: frankfurt-main.ihk.de >

Merkblatt zur Ausbildungszeitverkürzung >

Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung >

Weitere Infos zur Verkürzung (u. Verlängerung) der Ausbildungszeit >

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